AGB

Allgemeine Geschäfts- bedingungen vitalwerk®.

AGB

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der vitalwerk® AG in Roggwil.

2. Vertrag/Mitgliedschaft
2.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle.
2.3 Im vitalwerk sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.
2.4 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
2.5 Die Mitgliedschaft läuft nach der gewählten Abolaufzeit automatisch ab und muss nicht gekündigt werden.
2.6 Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Es besteht kein Anrecht auf Entschädigung, wenn die Mitgliedschaft nicht genutzt wird. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

3. Eintrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestelltem Eintrittsmedium (Chipkarte oder Chiparmband) auszuweisen. Das Eintrittsmedium ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von Fr. 30.- kostenpflichtig ersetzt werden.

4. AGB, Betriebsordnung, Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich die AGB sowie die Betriebsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

5. Zahlung
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. -verlängerung zu bezahlen. Speziell vereinbarte Ratenzahlungen beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und nicht auf Folgeverträge. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum vitalwerk verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig beglichen sind.

6. Haftung
6.1 Die Haftung der vitalwerk® AG für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. Die vitalwerk® AG hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.
6.2 Die vitalwerk® AG haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chipkarte, etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7. Betriebszeiten
Die vitalwerk® AG ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie Revision (max. 2 Wochen/Jahr), Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

8. Timestop
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann die Mitgliedschaft unterbrochen werden (Timestop). Als triftige Gründe gelten: Unfall / Krankheit (nach Vorlage des Arztzeugnisses), Schwangerschaft, Militär- und Zivildienst. In den genannten Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft unentgeltlich um die Dauer der Ausfallszeit. Ebenfalls kann die vitalwerk® AG einen Unterbruch der Mitgliedschaft aus privaten Gründen gegen eine Gebühr von Fr. 20.- pro Monat gewähren. Der Unterbruch ist im Vorfeld zu beantragen und zu bezahlen und muss mindestens eine Dauer von 1 Monat, maximal aber einer Dauer von 6 Monaten entsprechen.

9. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Chipkarte bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

10. Änderungen AGB und Betriebsordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Roggwil TG.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der vitalwerk®.